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08.10.2020
Mund-Nasen-Schutz im Clubrestaurant
Wegen der verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt im Heidekreis, sowie den überall steigenden Fallzahlen, möchten wir alle Gäste und Clubmitglieder auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) innerhalb der Clubgastronomie hinweisen.
Im Restaurant sind nachfolgende Regeln einzuhalten:
Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutz) beim Betreten des Restaurantbereichs.
Halten Sie die Abstandsregeln zueinander ein.
Tragen Sie sich und ihre Begleitung in die Corona-Kontakterhebungsformulare ein.
Am Tisch dürfen Sie den MNS wieder absetzen.
Beim Verlassen des Tisches ist der MNS wieder aufzusetzen.
Wir danken für Ihr Verständnis.